ss

Conall

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Alexander Graf Consulting e.U., Warhanekgasse 12, A-1210 Wien, mit der Firmenbuchnummer FN 455482 b und der UID-Nummer ATU 71109025.

A.

  1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1.          Die Alexander Graf Consulting e.U (im Folgenden „AG Consulting“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der AG Consulting und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Für Kunden, welche Verbraucher sind gelten ergänzend die Bestimmungen des Abschnitt B.

1.2.          Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der AG Consulting schriftlich bestätigt werden.

1.3.          Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert und ausdrücklich widersprochen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird.

1.4.          Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.

1.5.          Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6.          Die Angebote der AG Consulting sind freibleibend und unverbindlich.

  1. Social Media Kanäle, Search Engine Marketing (SEM)

2.1.          Die AG Consulting weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ sowie SEM Kampagnen (z.B. facebook, Google Adwords, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der AG Consulting nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Die AG Consulting arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.

  1. Konzept- und Ideenschutz

3.1.          Bereits durch die Einladung zur Konzepterstellung und die Annahme der Einladung durch die AG Consulting treten der potentielle Kunde und die AG Consultingt in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2.          Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der AG Consulting im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

  1. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1.          Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die AG Consulting, sowie den allfälligen Angebotsunterlagen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die AG Consulting. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der AG Consulting.

4.2.          Alle Leistungen der AG Consulting (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3.          Der Kunde wird der AG Consulting zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der AG Consulting wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4.          Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die AG Consulting haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die AG Consulting wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die AG Consulting schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die AG Consulting bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der AG Consulting hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  1. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1.          Die AG Consulting ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2.          Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.

5.3.          Soweit die AG Consulting notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der AG Consulting.

  1. Termine

6.1.          Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der AG Consulting schriftlich zu bestätigen.

6.2.          Verzögert sich die Lieferung/Leistung der AG Consulting aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die AG Consulting berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3.          Befindet sich die AG Consulting in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der AG Consulting schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, welcher Unternehmer ist, wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  1. Vorzeitige Auflösung

7.1.          Die AG Consulting ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der AG Consulting weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der AG Consulting eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2.          Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die AG Consulting fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

  1. Honorar

8.1.          Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der AG Consulting für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die AG Consulting ist jedoch berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Der Umfang und Höhe dieser Zahlungen wird gesondert bei der Angebotslegung bzw. Vertragsabschlusses dem Kunden mitgeteilt.

8.2.          Das Honorar versteht sich, falls nicht anders angegeben, exkl. 20% Umsatzsteuer. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die AG Consulting für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3.          Alle Leistungen der AG Consulting, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden bei Unternehmern gesondert entlohnt. Alle der AG Consulting erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4.          Kostenvoranschläge der AG Consulting sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der AG Consulting schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die AG Consulting den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nur bei Kunden, welche Verbraucher sind erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt nur vom Auftraggeber, der Unternehmer ist, von vornherein als genehmigt.

8.5.          Für alle Arbeiten der AG Consulting, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der AG Consulting das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der AG Consulting zurückzustellen.

8.6.          Die AG Consulting ist zusätzlich berechtigt, bei vorzeitiger Vertragsauflösung, welche unter Punkt 7.1 und 7.2 fallen, ein entsprechendes Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem Kunden in Rechnung zu stellen.

  1. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1.          Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der AG Consulting gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der AG Consulting.

9.2.          Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weiters verpflichtet sich der Kunde der Unternehmer ist für den Fall des Zahlungsverzugs, der AG Consulting die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3.          Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die AG Consulting sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4.          Weiters ist die AG Consulting nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5.          Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die AG Consulting für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6.          Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der AG Consulting aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der AG Consulting schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

  1. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1.       Alle Leistungen der AG Consulting, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Konzepte, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der AG Consulting und können von der AG Consulting jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der AG Consulting setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der AG Consulting dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der AG Consulting, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2.       Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der AG Consulting, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der AG Consulting und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

10.3.       Der Kunde haftet der AG Consulting für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

  1. Kennzeichnung

11.1.       Die AG Consulting ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die AG Consulting und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2.       Die AG Consulting ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

  1. Gewährleistung für Unternehmenskunden

12.1.       Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nicht möglich ist bei Software und Websites, diese so herzustellen, dass diese für alle etwaigen Anwendungsbedingungen (z.b. unterschiedliche Endgeräte, Browserversionen, Browser etc.) fehlerfrei sind. Die AG Consulting übernimmt daher keine Gewähr, dass die erbrachte Leistung (z.b. Website) auch bei zukünftigen Betriebssystemen, Browsern etc. funktioniert.

12.2.       Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die AG Consulting, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.3.       Die AG Consulting übernimmt keine Gewähr für die Übermittlung der Daten, die Verlässlichkeit des Internets sowie die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Serversystems und der Website, da diese den Server selbst nicht betreibt. Der ausgewählte Hostingprovider (Anbieter von Webspace, Server und Domainregistrierung) wird dem Kunden bei Angebotslegung bzw. Vertragsabschlusses bekanntgegeben.

12.2.       Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die AG Consulting zu. Die AG Consulting wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der AG Consulting alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die AG Consulting ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die AG Consulting mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3.       Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die AG Consulting ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die AG Consulting haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4.       Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der AG Consulting gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

  1. Haftung und Produkthaftung für Unternehmenskunden

13.1.       In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der AG Consulting und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der AG Consulting ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

13.2.       Jegliche Haftung der AG Consulting für Ansprüche, die auf Grund der von der AG Consulting erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die AG Consulting ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die AG Consulting nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die AG Consulting diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3.       Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der AG Consulting. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

13.4.       Sonderklausel Suchmaschinen: Die AG Consulting kann in Bezug auf Suchmaschinenoptimierung (SEO) nur Empfehlungen abgeben und versuchen mit großer Sorgfalt und dem aktuellen Wissensstand der AG Consulting das Ranking bestmöglich zu verbessern. Es können keine Erfolgsgarantien abgegeben werden. Die AG Consulting hat keinerlei Einfluss auf die Suchmaschine selbst und deren Rankingkriterien. Die AG Consulting übernimmt keinerlei Haftung bei einer Verschlechterung des Rankings oder Ausschluss der Domain aus dem Index. Aufgrund von ständigen Änderungen im Suchabfragen-Algorithmus, Änderungen von Nutzungsbedingungen und Richtlinien sowie Verhalten von Suchmaschinenusern und deren Abfragen können Unschärfen bei den Suchabfragen auftreten. Die Leistung gilt auch als dann erbracht, wenn ähnliche Suchbegriffe und Kombinationen als Treffer erbracht werden.

  1. Datenschutz

14.1.       Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

  1. Anzuwendendes Recht bei Unternehmenskunden

15.1.       Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der AG Consulting und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Unternehmenskunden

16.1.       Erfüllungsort ist der Sitz der AG Consulting. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die AG Consulting die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

16.2.       Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der AG Consulting und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der AG Consulting sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die AG Consulting berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

  1. Sonstige Bestimmungen

17.1.        Dem Schriftgebot in diesen und den nachfolgenden Bestimmungen ist einer E-Mail gleichzusetzen.

  1. Servicevereinbarungen/-verträge

18.1.       Die AG Consulting übernimmt keine Haftung für das nicht funktionieren der Website, Funktionen, Kompatibilitätsprobleme von Plug-Ins, Templates, etc. Die AG Consulting haftet auch nicht für den daraus entstandenen Schaden (z.B. Verdienstendgang). Die AG Consulting hat laut Servicevertrag Probleme auf der Webseite in angemessener Zeit zu beheben im Rahmen der Leistungen laut den Servicevereinbarung.

18.2.       Servicevereinbarungen werden, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

 

 

B. Gesonderte Vereinbarungen für Verbraucher

  1. Widerrufs- und Rücktrittrecht

1.1.          Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG und hat er den auf diesen AGB basierenden Vertrag entweder als Fernabsatzvertrag oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen kann er von diesem bis zum Ablauf einer 14-tägigen Frist ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Für den Rücktritt muss uns der Kunde mit einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail über seinen Entschluss, innerhalb der Frist, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Rücktritt ist jedoch an keine bestimmte Form gebunden. Bitte beachten Sie aber, dass uns der Widerruf zugehen muss, um wirksam zu sein.

1.2.          Die Rücktrittsfrist beginnt mit schriftlicher Annahme des Angebots.

1.3.          Sind wir unserer Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist aus Punkt 1.1 um zwölf Monate. Kommen wir unseren Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.

1.4.          Hat der Verbraucher, im Falle eines Vertrages über Dienstleistungen, verlangt, dass diese während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

1.5.          Der Verbraucher hat gemäß § 18 Abs 1 FAGG kein Rücktrittsrecht beim Abschluss von Verträgen über:

  1. a) Dienstleistungen, wenn wir – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
  2. b) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
  3. c) die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wie beispielsweise E-Books, wenn die AG Consulting – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 FAGG oder § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Lieferung begonnen hat.
  4. d) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt, der Verbraucher ausdrücklich, nach vorheriger Aufklärung durch die AG Consulting auf das Rücktrittsrecht schriftlich verzichtet und die AG Consulting bereits mit der Dienstleistung begonnen hat.
  5. Gewährleistung bei Verbrauchergeschäften

2.1.          Die Vertragsparteien stimmen überein, dass es nicht möglich ist bei Software und Websites, diese so herzustellen, dass diese für alle etwaigen Anwendungsbedingungen (z.B. unterschiedliche Endgeräte, Browserversionen, Browser etc.) fehlerfrei sind. Die AG Consulting übernimmt daher keine Gewähr, dass die erbrachte Leistung (z.B. Website) auch bei zukünftigen Betriebssystemen, Browsern etc. funktioniert.

2.2.          Gegenüber Verbrauchern bei Mängeln der Ware/Dienstleistung gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen (§ 8 KSchG). Kein Fall der Gewährleistung liegt bei Schäden vor, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Produktes entstanden sind, oder Nachträgliches Bearbeiten der Dienstleistung nach der offiziellen Abnahme/Übernahme der Dienstleistung. Gleiches gilt für gewöhnliche Abnutzung

2.3.          Die Dienstleistung/der Auftrag gilt als vertragsgemäß erfüllt, wenn diese der Dienstleistungsbeschreibung laut Angebot/Vertrag entsprechen.

2.4.          Etwaige Mängel sind per E-Mail an office@website-rechtsanwalt.at bekannt zu geben und kurz zu beschreiben. Dies dient lediglich der rascheren und effektiveren Bearbeitung etwaiger Mängelrügen. Eine Verletzung dieser Obliegenheit führt zu keiner Einschränkung der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers.

2.5.          Die AG Consultingübernimmt keine Gewähr für die Übermittlung der Daten, die Verlässlichkeit des Internets sowie die Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Serversystems und der Website, da diese den Server selbst nicht betreibt. Der ausgewählte Hostingprovider (Anbieter von Webspace, Server und Domainregistrierung) wird dem Kunden bei Angebotslegung bzw. Vertragsabschlusses bekanntgegeben.

2.6.          Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die AG Consultingzu. Die AG Consulting wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der AG Consulting alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

  1. Haftung bei Verbrauchergeschäften

3.1.          Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die AG Consulting ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die AG Consulting haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

3.2.          Wir haften für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leicht fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

  1. Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges

4.1.          Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht. Unsere Befugnis, in diesem Fall auch ein anderes für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen bleibt hiervon unberührt.

4.2.          Ist unser Kunde Verbraucher und hat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.

4.3.          Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.

4.4.          Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

Version 1.0 - Stand: Juni 2017